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FAQs

Hier haben wir die am häufigsten an uns gerichteten Fragen für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Bitte wählen Sie eine der folgenden Fragegruppen oder scrollen Sie entsprechend auf dieser Seite nach unten:

Unternehmen

  • Wer ist switch?
    switch Energievertriebsges.m.b.H. ist eine Tochter der EAA - EnergieAllianz Austria GmbH, eine Vertriebsgesellschaft von EVN, Wien Energie, BEWAG und BEGAS. switch beliefert seit dem Jahr 2001 österreichische Haushalts- und Gewerbekunden mit Strom und Gas (seit 2006). In Deutschland liefert switch seit Oktober 2008 Strom. Die Belieferung unserer Stromkunden mit Gas erfolgt ab November 2009.

  • Wer kann switch-Kunde werden?
    Strom: Haushalts- und Gewerbekunden aus Deutschland, mit Standardlastprofilen (SLP) bis zu 100.000 kWh Jahresverbrauch pro Zähler und einer Anschlussleistung von max. 50 kW.
    Gas: Haushalts- und Gewerbekunden aus Deutschland, mit Standardlastprofilen (SLP) bis zu 250.000 kWh Jahresverbrauch pro Zähler.  

  • Welche Vorteile bietet switch?
    Einfach günstige Tarife, eine absolut sichere Versorgung und individuelle Betreuung.

  • Warum ist Energie von switch so günstig?
    switch ist ein junges, schlankes Unternehmen, das Strom und Gas günstig am Markt einkauft und die Preisvorteile direkt an seine Kunden weitergibt.

  • Wie viel kann ich mit switch sparen?
    Das hängt vom Versorgungsgebiet und Ihrem individuellen Energieverbrauch ab. Nutzen Sie hierzu doch einfach unseren Tarifrechner.

  • Woher bezieht switch Strom und Gas?
    switch kauft Strom und Gas über seine Muttergesellschaft, die EAA - EnergieAllianz Austria GmbH - ein.

  • Woraus besteht switch-strom?
    switch blue-power  wird aller Voraussicht nach zu rund 80%
    aus Sonstigen Erneuerbaren Energien (und damit zu 100% Wasserkraft) und zu rund 20% aus Erneuerbaren Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bestehen. switch all-in besteht zu 72% aus fossilen und sonstigen Energieträgern und zu 28% aus erneuerbaren Energien.

  • Bietet switch einen Photovoltaik- oder Nachtstrom-Tarif an?
    Nein, switch bietet Ihnen einen günstigen Tarif rund um die Uhr. Spezielle Tarife für solche Anlagen, insbesondere für die Einspeisung über eine PV-Anlage bieten wir nicht an. Ein Wechsel zu switch kann sich aber, vor allem aufgrund des niedrigen Grundpreises für Sie lohnen.

  • Beliefert switch bundesweit mit Strom?
    Ja, switch beliefert alle Standorte innerhalb deutscher Regelzonen.

  • Beliefert switch Kunden mit Prepaid- oder Münzzähler?
    Nein, das ist leider nicht möglich.

  • Beliefert switch bundesweit mit Gas?
    Nein, switch beliefert nur Standorte die im H-Gas Marktgebiet der NetConnect Germany und Gaspool liegen. Ob wir Sie beliefern können, zeigt Ihnen unser Tarifrechner.

Anmeldung

  • Wie kann ich mich bei switch anmelden?
    Am schnellsten und einfachsten funktioniert die Anmeldung über unser Online Formular. Sie können uns aber auch unter der switch-Infohotline 0201 5232 7868 kontaktieren und wir schicken Ihnen unverbindlich ein Anmeldeformular zu.

Wechselprozess

  • Wie funktioniert der Wechsel zu switch?
    Sie faxen oder senden uns per Post Ihr vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Anmeldeformular und switch erledigt den Rest – unbürokratisch und völlig kostenlos! Oder noch einfacher: Sie schließen auf dieser Webseite Ihren switch Strom- und/oder Gasvertrag gleich online ab. Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir für Sie!

  • Wie erfahre ich, ab wann ich switch-Kunde bin?
    switch informiert Sie rechtzeitig über den Termin Ihrer ersten Energielieferung und zwar schriftlich.

  • Wie lange dauert der Wechsel zu switch?
    Laut den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen dauert der Wechsel zu switch etwa drei bis sieben Wochen. Sollten Sie jedoch noch vertraglich an Ihren bisherigen Energielieferanten gebunden sein, können wir Sie erst nach Ablauf der Kündigungsfrist mit Energie beliefern. 

  • Kann es zu Verzögerungen beim Lieferbeginn kommen?
    Wenn Ihre Anmeldungsunterlagen vollständig und richtig ausgefüllt sind, führen wir den Wechsel so bald wie möglich durch. Sollten Sie jedoch an Ihren bisherigen Energielieferanten noch vertraglich gebunden sein, können wir Sie erst nach Ablauf der Bindefrist mit Strom/Gas beliefern.

  • Ich habe ein Sonderkündigungsrecht bei meinem derzeitigen Energielieferanten, wie gehe ich damit um?
    Informieren Sie uns bitte mindestens sechs Wochen vor Ende der Belieferung durch Ihren bisherigen Energielieferanten, damit wir den Wechsel noch fristgerecht einleiten können.

  • Kann ich etwas tun, um den Wechsel zu switch zu beschleunigen?
    Ja. Je genauer Sie Ihr Anmeldeformular ausfüllen, umso schneller und einfacher können wir den Wechsel für Sie durchführen.

  • Muss ich zum Wechseltermin meinen Strom-/Gaszähler ablesen?
    Wenn es Ihnen möglich ist, lesen Sie zum geplanten Wechseltermin Ihren Zählerstand ab und melden uns diesen per Telefon, Mail, Post oder Fax.

  • Ist der Wechsel zu switch mit Kosten verbunden?
    Nein, der Wechsel zu switch ist kostenlos.

  • Muss ich bei meinem derzeitigen Energielieferanten selbst kündigen?
    Nein, switch erledigt sämtliche Wechselformalitäten für Sie.

  • Muss ich meinem Vermieter mitteilen, dass ich meinen Strom-/Gaslieferanten wechsle?
    Nein. Nur wenn Sie Ihre Strom/Gasrechnung direkt vom Vermieter erhalten, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.

  • Wer garantiert meine Energieversorgung?
    Für die Wartung und Instandhaltung der Strom- und Gasleitungen ist weiterhin Ihr lokaler Netzbetreiber zuständig. Wir liefern Ihnen die Energie durch die Leitungen des lokalen Netzbetreibers.

  • Muss ich einen gesonderten Vertrag mit meinem Netzbetreiber abschließen?
    Nein. Die notwendigen Verträge sind durch Ihren Liefervertrag mit switch abgedeckt.

  • Sind bei einem Wechsel zu switch Umbauarbeiten notwendig?
    Nein. Bei einem Wechsel zu switch sind keinerlei Umbauarbeiten nötig. Es müssen keine neuen Zähler eingebaut werden. 

Abrechnung

  • Von wem erhalte ich nach einem Wechsel meine Strom-/Gasrechnungen?
    Wenn Sie zu switch wechseln, bekommen Sie wie bisher nur eine Strom-/Gasrechnung – und zwar von switch.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet switch?
    Sie können Ihren monatlichen Teilzahlungsbetrag bequem per Bankeinzug  oder Überweisung entrichten. Bitte beachten Sie bei dieser Zahlungsart unbedingt die Einhaltung der Zahlungsfristen um Säumniszuschläge zu vermeiden.

  • Wie kann ich eine Bankdatenänderung bekannt geben?
    Ihre neuen Bankdaten können Sie uns einfach und unbürokratisch schriftlich (per Email, Fax oder Post) mitteilen. Auf Wunsch lassen wir Ihnen aber auch gerne ein Bankdatenänderungsformular zukommen.
    Bitte verstehen Sie, dass wir Bankdaten nicht telefonisch annehmen können. Dies dient vor allem Ihrer eigenen Sicherheit.

  • Wie funktioniert bei switch die Abrechnung?
    Ihr lokaler Netzbetreiber übermittelt uns Ihre jährlichen Verbrauchsdaten für Strom/Gas, aufgrund dieser Daten erstellen wir für Sie die Jahresabrechnung und einen monatlichen Teilzahlungsplan. Somit können Sie Ihre Energiekosten einfach und bequem in zwölf gleich bleibend hohen Raten bezahlen. Generell gilt: Einmal im Jahr bekommen Sie von switch eine klare und übersichtliche Jahresabrechnung und den neuen Teilzahlungsplan.

  • Wann bekomme ich meine erste switch-Jahresabrechnung?
    Ihr Messstellendienstleister  liest Ihren Zählerstand für Strom/Gas auch weiterhin im gewohnten Zeitraum ab und teilt uns dann Ihre Verbrauchsdaten mit. Sobald wir diese Daten haben, erstellen wir umgehend Ihre switch-Jahresabrechnung.

  • Warum soll ich switch eine Einzugsermächtigung erteilen?
    Die Bezahlung per Bankeinzug ist für Sie sicher und bequem, denn wir buchen den Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto ab und Sie brauchen sich um die Begleichung Ihrer Rechnungen nicht mehr zu kümmern.

  • Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
    Gerne können Sie Ihre Einzugsermächtigung bereits bei Vertragsabschluss erteilen. Eine Einzugsermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt können Sie uns einfach und unbürokratisch schriftlich (per Email, Fax oder Post) mitteilen. Bitte verstehen Sie, dass wir Einzugsermächtigungen  nicht telefonisch annehmen können. Dies dient vor allem Ihrer eigenen Sicherheit.

  • Kann ich kurzfristig auch mit Zahlschein zahlen?
    Ja, wir stellen die Zahlungsart gerne auf Ihren Wunsch hin um und lassen Ihnen Zahlscheine zukommen. Bitte achten Sie bei einer Überweisung oder der Einrichtung eines Dauerauftrages aber auf den genauen Verwendungszweck.

  • Zu welchen Terminen werden die Abschläge von meinem Konto eingezogen?
    Eine Abbuchung wird um den 7. eines jeden Kalendermonats durchgeführt – je nach Banklaufzeit wird Ihr Konto dann entsprechend belastet. Jahres- und Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und werden von Ihrem Konto abgebucht.

  • Muss man eine Mindestverbrauchsmenge Strom oder Gas abnehmen?
    Nein, Sie bezahlen nur die Energie, die Sie auch verbraucht haben.

  • Wann wird mein Bonus verrechnet?
    Boni werden immer bei der kommenden Jahresabrechnung berücksichtigt.

  • Wie kommt switch zu meinen Verbrauchsdaten für Strom/Gas?
    Ihr Messstellendienstleister übermittelt uns einmal pro Jahr Ihre Verbrauchsdaten. Mit Hilfe dieser Daten erstellen wir dann Ihre switch-Jahresabrechnung und Ihren neuen, monatlichen Teilzahlungsplan.

  • Wer liest in Zukunft den Zählerstand Strom/Gas ab?
    Ihr Zählerstand wird weiterhin einmal pro Jahr von Ihrem Messstellendienstleister abgelesen.

  • Wann findet die nächste Ablesung statt?
    Ihr Messstellendienstleisterliest den Zählerstand im selben Zeitraum ab wie bisher.

  • Bekomme ich von meinem bisherigen Energielieferanten eine Schlussrechnung?
    Ja.

  • Wie wird der Zählerstand zum Zeitpunkt einer Preiserhöhung ermittelt?
    Bei einer Preisänderung muss der Verbrauch abgegrenzt werden. Zu diesem Zweck wird der entsprechende Zählerstand auf Basis Ihres Tagesdurchschnittsverbrauchs errechnet. Dieses Verfahren entspricht der üblichen Vorgehensweise bei Tarifänderungen.

  • Darf ein Zählerstand ohne Ablesung vor Ort ermittelt werden?
    Ja, das rechnerische Ermittlungsverfahren  ist neben der Außendienst- und Selbstablesung ein gesetzlich anerkanntes Verfahren. switch hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Ablesemodalitäten, da der jeweilige lokale Netzbetreiber Eigentümer des Zählers ist.

  • Was tun, wenn ich Fragen zu meiner Abrechnung habe?
    Bitte wenden Sie sich telefonisch an uns. Sie erreichen unsere switch-Infohotline unter
    0201 5232 7868.

  • Was bedeutet Energiepreisgarantie und was ist der Unterschied zur Gesamtpreisgarantie?
    Energiepreis-Garantie: Einbezogen sind die Preise für die Beschaffung von Energie. Ausgenommen von der Garantie sind die EEG-Umlage, die Stromsteuer, die Netzentgelte, das Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Belastungen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sowie die Konzessionsabgabe in der jeweils zum Leistungszeitpunkt gesetzlich oder behördlich genehmigten Höhe, denn auf diese Preisbestandteile hat switch keinen Einfluss.

  • Gesamtpreis-Garantie: Ihr gesamter Strompreis gilt bis zum angeführten Datum als fest vereinbart.

  • Was passiert, wenn sich mein tatsächlicher Strom-/Gasverbrauch von meinem bei Vertragsabschluss angegebenen Verbrauch unterscheidet?
    Selbstverständlich erhalten Sie am Ende des Verbrauchsjahres eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung. Sollten Sie weniger als angegeben verbraucht haben, überweisen wir Ihnen das entsprechende Guthaben umgehend zurück. Sollten Sie mehr verbraucht haben buchen wir den fälligen Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ab. Zudem legen wir bei der Berechnung Ihrer künftigen Abschläge Ihre aktualisierte Verbrauchsmenge zugrunde, um Nachzahlungen oder Gutschriften weitestgehend zu vermeiden.

  • Wie lange darf mir mein bisheriger Energielieferant noch Energiekosten berechnen?
    Bis zum Zeitpunkt des Lieferbeginns durch switch. Ihr bisheriger Lieferant ist berechtigt, Abschlagsanforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung durch switch sichergestellt ist. Sobald wir eine Zustimmung von Ihrem Lieferanten erhalten haben, senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres bisherigen Lieferanten nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.

  • Was tun, wenn mir mein bisheriger Energielieferant im ersten Monat trotzdem noch die Energiekosten berechnet?
    Machen Sie Ihren bisherigen Energielieferant auf seinen Irrtum aufmerksam, in der Regel werden Ihnen die zu viel bezahlten Energiekosten umgehend erstattet.

  • Was ist, wenn ich es versäume eine Rechnung/einen Teilzahlungsbetrag zu bezahlen?
    Bei Zahlungsversäumnis erhalten Sie von uns zuerst eine fristgebundene Zahlungserinnerung. Sollten Sie dieser nicht nachkommen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihren Energieliefervertrag zu kündigen. Sie fallen dann automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers, sofern Sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben.

  • Wie kann ich einen Erlaubnisschein für eine Stromsteuerbefreiung/-ermäßigung geltend machen?
    Das Hauptzollamt stellt Erlaubnisscheine für Stromsteuerbefreiungen/ -ermäßigungen grundsätzlich nur Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe aus. Sie können eine solche Stromsteuerbefreiung/-ermäßigung geltend machen und von einem reduzierten Preis profitieren, indem Sie uns das Original des Erlaubnisscheines zusenden. 

Vertragsbedingungen

  • Gibt es bei switch eine Mindestvertragsdauer?
    Ja, die Bindungsfrist beträgt bei Privatkunden überschaubare zwölf Monate  und bei Gewerbekunden 24 Monate- ab dem Zeitpunkt des Lieferbeginns durch switch.

  • Wie kann ich meinen switch Strom/Gas Vertrag kündigen?
    Bitte lassen Sie uns Ihre Kündigung immer schriftlich mit Ihrer Unterschrift zukommen. 
    Bei einer Gewerbeabmeldung benötigen wir ebenfalls eine Kopie dieser Gewerbeabmeldung, um den Vertrag mit switch vorzeitig auflösen zu können.
    Entweder per e-mailÖffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailinfo@switch-energie.de, oder über den Postweg (switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H., Bonsiepen 7, 45136 Essen) oder an das switch-Infofax 0201 5232 7848. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. 

  • Gibt es bei switch ein Rücktrittsrecht für Privatkunden?
    Selbstverständlich. Ab Unterschriftsdatum auf Ihrem Strom-/Gasliefervertrag haben Sie laut Verbraucherschutz eine Frist von 14 Tagen um Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform zu stornieren. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der ersten Teillieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung eines unterschriebenen Dokuments. Der Widerruf ist zu richten an: per e-mail an 
    Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailinfo@switch-energie.de, oder per Fax an 0201 5232 7848 oder per Post an switch Energievertriebsgesellschaft mbH, Bonsiepen 7, D-45136 Essen. 

  • Was ist wenn ich umziehe?
    Der Strom-/Gasliefervertrag bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihren Wohnsitz wech¬seln. Sollten Sie umziehen, erhalten Sie zeitnah Ihre Schlussrechnung. Dazu gleichen wir dann Ihren Zählerstand am Kündigungstermin mit Ihren geleisteten Abschlägen ab. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie wird dann zeitnah beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).

Umzug

  • Was muss ich im Fall eines Umzugs beachten?
    Das erfahren Sie ganz genau auf unserer Homepage unter der Rubrik "Umzugsservice".

  • Wie kann ich den Vertrag auf einen anderen Vertragspartner übertragen? 
    Hierzu gilt es zu entscheiden, ob Sie für die Vertragsübernahme eine stichtagsgenaue Abrechnung benötigen oder nicht.
    - Ich brauche keine stichtagsgenaue Abrechnung!
    Bitte geben Sie uns telefonisch oder schriftlich die Daten des neuen Vertragspartners bekannt. Wir erstellen dann umgehend ein Vertragsübernahmeformular, das die jeweiligen Vertragspartner unterzeichnet an uns zurücksenden. Die Änderung der vertragsrelevanten Daten wird unverzüglich von uns vorgenommen.
    - Ich brauche eine stichtagsgenaue Abrechnung! Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine „Kündigung wegen Geschäftsübergabe oder Auszug“ und legen die entsprechenden Dokumente (Gewerbeab- oder ummeldung oder Meldezettel) bei. Der Liefervertrag mit switch endet dann zum gewünschten Datum und Sie erhalten eine stichtagsgenaue Schlussrechnung. Mit dem neuen Inhaber schließen wir gerne einen neuen Vertrag ab, sofern Sie uns den Namen des neuen Inhabers bekanntgeben. 

Kundenlexikon

  • Welche Preisbestandteile gibt es?
    Für den switch All-in Preis gibt es zwei Preisbestandteile: Grundpreis in €/Monat + Arbeitspreis in Cent/kWh.

  • Was ist ein Grundpreis? 
    Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis usw.
    Bei Gas ist folgendes besonders wichtig: Für die Dauer Ihrer Preisgarantie ist der Grundpreis ein Fixpreis. Nach Ablauf der Preisgarantie kann der Grundpreis variieren, da die verrechneten Netzentgelte als Bestandteil des Grundpreises von Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten abhängig sind. switch profitiert nicht von diesen Netzkosten, sondern gibt diese 1:1 an Ihren lokalen Netzbetreiber weiter. 

  • Was ist ein Arbeitspreis? 
    Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Energiepreis, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben usw.

  • Wo finde ich meine Zählernummer? 
    Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung und natürlich auch auf dem jeweiligen Zähler.

  • Wer ist bei Störungen zuständig?
    Bei Störungen ist Ihr lokaler Netzbetreiber zuständig.

  • Was ist ein Zählpunkt?
    Der Zählpunkt ist eine international genormte und eindeutige Bezeichnung der Energieabnahmestelle (Strom/Gas). Jeder Kunde erhält von seinem lokalen Netzbetreiber pro Energieabnahmestelle einen Zählpunkt zugeteilt, da der Zählpunkt den Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Energielieferant erleichtert.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Strom/Gaslieferant?
    Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Leitungsnetzes zuständig, der Strom/Gaslieferant hingegen für die Lieferung der Energie. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger ident, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt.

  • Was sind Netzentgelte?
    Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

  • Was sind Konzessionsabgaben?
    Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

  • Was ist ein Standardlastprofil?
    Ein Standardlastprofil ist eine Kurve, die den zeitlichen Verlauf des Strom- und Gasbedarfs (gemessen nach Leistung) eines Kunden oder einer Kundengruppe während eines Tages, einer Woche oder eines Jahres wiedergibt.

  • Was ist die Stromsteuer?
    Seit der fünften und derzeit letzten Stufe der Reform ist seit 2003 bei Tarifstrom eine Stromsteuer von 2,05 Cent je Kilowattstunde gültig. Die Einnahmen gehen zu 90 % direkt in die Rentenversicherung und führen dort zu einer Entlastung der Beiträge. Aus historischen Gründen wird auch der Strom aus erneuerbaren Energien besteuert.

    Quelle: Broschüre "Strom aus erneuerbaren Energien", Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

  • Was sind Umlagen für Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?
    Nach § 1 des derzeit noch gültigen EEG vom 21.7.2004 verfolgt das Gesetz folgende Ziele:nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung, Klima-, Natur- und Umweltschutz, Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2010 auf mindestens 12,5 % und mindestens 20 % bis 2020, verringerte externe Kosten der Energieversorgung, erhöhte Versorgungssicherheit durch verringerte Abhängigkeit von Energieimporten bei gleichzeitigem Beitrag zu weniger Konflikten um fossile Energieressourcen, Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien
    Quelle: Broschüre "Strom aus erneuerbaren Energien", Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

  • Was sind Umlagen für Kraft-Wärme-Kopplung?
    60 bis 70 % der Energie, die zur Stromversorgung eingesetzt wird, geht in konventionellen Kraftwerken derzeit noch als ungenutzte Abwärme verloren. Anders dagegen bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Durch die gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme erhöht sich die Brennstoffausnutzung der Energieerzeugung auf bis zu 90 %, wobei die Wärme zum Beispiel in industriellen Prozessen oder in Fern- und Nahwärmenetzen genutzt wird. Die Kraft-Wärme-Kopplung sorgt für deutlich weniger Energieverbrauch und stark verringerten Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2). Entsprechend hat sich die Bundesregierung - in Ergänzung zur Klimavereinbarung von 2000 - mit der deutschen Wirtschaft auf das Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) geeinigt. Dies soll den weiteren Ausbau der KWK unterstützen, da eine Vergütung gezahlt wird, wenn KWK-Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Vergütung wird auf alle Stromabnehmer umgelegt.

  • Woraus besteht Erdgas?
    Erdgas ist ein Naturprodukt. Es besteht zu 85 bis 98 % aus brennbaren Kohlenwasserstoffverbindungen Methan (CH4) und anderen Kohlenwasserstoffverbindungen wie Äthan, Propan und Butan. Hinzu kommen, wie bei der Luft, Stickstoff (N2) und Kohlendioxid (CO2). Manche Erdgasvorkommen enthalten auch Schwefelwasserstoff (H2S) in unterschiedlich hohen Konzentrationen. Erdgas hat schon durch seine chemische Zusammensetzung günstige Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Nutzung. Das von Natur aus gasförmige Methan bietet mit seinem Atomverhältnis H:C = 4:1 beste Voraussetzungen für eine vollkommene Verbrennung und eine niedrige Kohlendioxidbildung. Erdgas hat von allen fossilen Energieträgern den geringsten Kohlenstoffgehalt und den höchsten Wasserstoffanteil.

  • Gibt es unterschiedliche Erdgasarten? 
    Es gibt die Gasarten L-Gas und H-Gas. Sie unterscheiden sich nach ihrem Energiegehalt, dem so genannten Brennwert, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter gemessen wird. „L“ steht dabei für „Low“ (niedrig), der Brennwert beträgt rund 10 kWh/m³. „H“ steht für „High“ (hoch), der Brennwert beträgt etwa 11,5 kWh/m³. Die verschiedenen Erdgasarten unterscheiden sich nach ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer Herkunft, der Brennwert schwankt insgesamt zwischen 8,4 kWh/m³ und 13,1 kWh/m³. L-Gas wird beispielsweise in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas zum Beispiel in Norwegen. Geräte, die Erdgas verbrauchen, werden entsprechend der Erdgasart eingestellt. switch liefert nur H-Gas.

  • Was ist der Brennwert?
    Erdgas ist ein Naturprodukt und somit natürlichen Qualitätsschwankungen unterlegen. Ausgehend vom Normzustand unterscheidet man je nach Brennwert [Hs,n] zunächst zwischen "Erdgas L" mit einem Brennwert von rund 10,3 kWh/m³ und "Erdgas H" mit einem Brennwert von rund 11,4 kWh/m³.  Die Zusammensetzung des Erdgases ist nicht immer gleich, da die Einspeisung aus verschiedenen Erzeugerländern und hier wiederum von unterschiedlichen Erdgasfeldern erfolgt. Dabei findet eine ständige Durchmischung des gelieferten Erdgases statt. Der Brennwert des Erdgases schwankt deshalb zwar nur geringfügig aber kontinuierlich. Der Netzbetreiber ermittelt monatlich einen gemittelten Brennwert. Wenn sich die Qualität und somit der Brennwert des gelieferten Erdgases erhöht, steigt der monatlich mittlere Brennwert; verringert sich die Qualität, so sinkt er. Diese Qualitätsschwankungen wirken sich immer gleich für die Verbraucher aus, unabhängig davon, für welchen Lieferanten sie sich entscheiden. 

  • Wie werden die Kubikmeter auf meinem Zähler für die Jahresabrechung in kWh umgerechnet? 
    Grundlage für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Den Verbrauch in kWh ermitteln wir wie folgt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom lokalen Netzbetreiber letztgenannten Umrechnungsfaktor multipliziert.

  • Merke ich, wenn Erdgas entweicht? 
    Nach der Übernahme aus dem Ferntransportnetz mischen die örtlichen Gasversorger dem Erdgas einen stark riechenden Stoff bei, damit Undichtigkeiten in den Gasinstallationen sofort wahrgenommen werden (Odoriermittel). Dieser Geruch wird bereits weit unterhalb einer zündfähigen Konzentration bemerkt, so dass frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Netzbetreiber.

  • Wieso stimmt mein örtlicher Gas-Grundversorger nicht mit dem von Ihnen genannten Grundversorger überein? 
    In Ihrem genannten PLZ-Gebiet sind mehrere Grundversorger zugeordnet. Für die Preisfindung haben wir einen Grundversorger festgelegt. Dieser kann von Ihrem bekannten Grundversorger abweichen.
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