Häufig gestellte Fragen
Unsere FAQS beantworten die häufigsten Fragen rund um Ihre Energieversorgung.
Sollten Sie doch noch offene Fragen haben, hilft Ihnen unser Switch Service-Team gerne weiter.
Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet.
HIER werden Details der Gaspreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Energiesparen kann jeder! Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es umso wichtiger, sparsam mit Energie umzugehen. Tipps zum Energiesparen
Weitere Informormationen finden Sie unter: www.bmwk.de
Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet.
HIER werden Details der Strompreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Energiesparen kann jeder! Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es umso wichtiger, sparsam mit Energie umzugehen. Tipps zum Energiesparen
Weitere Informormationen finden Sie unter: www.bmwk.de
Im Zuge eines Energielieferantenwechsels wird vom Netzbetreiber der Zählerstand für die Endabrechnung des vorherigen Energieversorgers entweder abgelesen oder berechnet.
Um sicherzugehen, dass Sie eine exakte Abrechnung erhalten, empfehlen wir Ihnen am Tag des Lieferbeginns den aktuellen Zählerstand abzulesen und uns bekannt zu geben.
Dies können Sie direkt online unter Services /Zählerstand bekanntgeben oder mittels eines Fotos vom Zählerstand über WhatsApp an uns übermitteln.
Bankdaten ändern geht ganz schnell und einfach!
Gleich hier Online die neuen Daten ausfüllen und schon fertig!
Gerne können Sie uns Ihren Änderungswunsch auch per Mail an info@switch-energie,de oder per Post senden.
Bei Switch kommt die Energie nicht von irgendwo her.
Strom erhalten Sie bei uns vorwiegend aus erneuerbaren Energieträgern und möglichst CO2-frei. Diesen kauft Switch über seine Muttergesellschaft, die EAA-EnergieAllianz Austria GmbH ein.
Gas beziehen wir über langfristige Lieferverträge mit Drittlieferanten, über die wir jederzeit genügend Gas zur Verfügung haben. So sind Sie immer sicher versorgt.
Mehr über die Stromzusammensetzung von Switch finden Sie unter Unsere Energie, sowie auf Ihrer Jahresrechnung.
Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Energiepreis, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben.
Der Energiepreis - ebenfalls gesondert auf Ihrer Jahresrechnung deklariert - ist die Komponente von switch.
Alle anderen Bestandteile geben wir in der vorgegebenen Höhe 1:1 entweder an Behörden oder den lokalen Netzbetreiber ab.
SPAREN SIE MIT UNSEREM FLEXIBLEN ENERGIETARIF!
Das innovative Produkt „Switch Flex“ ist ein marktpreisgebundener Strom- und Gastarif speziell für Ihr Business! Direkt an den Börsenpreis gekoppelt, orientiert sich dieser Tarif am dynamischen Marktpreis und wird zu jeweils festgelegten Zeitpunkten für Sie eingekauft. Vorteile:
• Profitieren Sie unmittelbar von Preisbewegungen am Strommarkt
• Automatisierte Weitergabe dieser Vorteile
• transparente Preisentwicklung und einfach nachvollziehbare Preisgestaltung
• Preisupdates per E-Mail und SMS
Wenn Sie sich für den Switch Flex Tarif interessieren, hilft Ihnen unser Kundenservice unter 0201 5232 7868 oder info@switch-energie.de gerne weiter!
PREISINFORMATION
Preiszusammensetzung Strom
Der Arbeitspreis Energie wird quartalsweise angepasst und setzt sich zusammen aus dem Abrechnungspreis (German Power Futures Quartal Baseload) und dem Service-Entgelt. Die aktuellen Abrechnungspreise finden Sie unter:
https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures
Preiszusammensetzung Gas
Der Arbeitspreis Energie wird quartalsweise angepasst und setzt sich zusammen aus dem Settlementpreis (Trading Hub Europe-THE) und dem Service-Entgelt. Die aktuellen Settlementpreise finden Sie unter:
https://www.powernext.com/futures-market-data
Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er wird für die Bereitstellung des Stroms, die Versorgung des Verbrauchers und die Wartung von Anlagen und Zählern eingehoben.
Der Zählerstand wird weiterhin zu den gewohnten Terminen vom Netzbetreiber abgelesen. Sollten Sie in der Vergangenheit den Zählerstand selbst abgelesen oder eine Ablesekarte erhalten haben, so ändert sich dies auch in Zukunft nicht.
Nein. Es kann vorkommen, dass wir Ihnen eine Jahresabrechnung erstellen, die kein ganzes Jahr umfasst. Der Grund dafür ist meist, dass die übliche Zählerablesung beim Wechsel zu Switch weniger als 12 Monate zurückliegt. Wir erhalten von Ihrem Netzbetreiber somit eine Netzrechnung von weniger als zwölf Monaten und erstellen Ihnen anhand dieser Netzrechnung eine Jahresabrechnung. Die nächste Jahresabrechnung umfasst dann wieder ein ganzes Jahr.
Der Zeitpunkt, wann Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten bleibt unverändert. In Ausnahmefällen kann es auch vorkommen, dass Ihr Netzbetreiber die Ableseintervalle ändert.
Zur Abrechnung erhält Switch vom Netzbetreiber Ihre Verbrauchsdaten. Auf Basis dieser erstellt Switch dann Ihre jährliche Strom- und / oder Gasrechnung.
Die Basis für den monatlichen Teilzahlungsbetrag ist der von Ihnen angegebene Jahresverbrauch. Dieser wird auf einen monatlichen Verbrauch und somit auf einen monatlichen Betrag umgerechnet.
Als Privatkunde können Sie laut Verbraucherschutz innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterschriftsdatum Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform zu stornieren. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der ersten Teillieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung eines unterschriebenen Dokuments. Der Widerruf ist zu richten an:
- per E-Mail an info(at)switch-energie.de
- per Fax an 0201 5232 7848
- oder per Post an switch Energievertriebsgesellschaft mbH, Huttropstraße 60, 45138 Essen.
Bitte lassen Sie uns Ihre Kündigung immer schriftlich -per E-Mail, Post oder Fax zukommen.
Stromausfälle sind zum Glück sehr selten und dauern meist nicht länger als 5 Minuten. Für Störungen bzw. Stromausfälle ist wie bisher Ihr lokaler Netzbetreiber zuständig. Unabhängig von welchem Energielieferanten Sie Strom beziehen, Ihr lokaler Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung aufrecht zu erhalten bzw. diese bei Störungen so schnell wie möglich wieder herzustellen.
Rückläuferspesen entstehen, wenn Forderungen bei einem SEPA-Lastschriftmandat (ehem. Einziehungsauftrag) nicht abgebucht werden können (z. B. wegen Nichtdeckung des Bankkontos, falschen Kontodaten o. ä.). Die Höhe der Rückläuferspesen ist vom jeweiligen Bankinstitut abhängig und kann von 5 bis zu 12 Euro reichen.
Ja. Das rechnerische Ermittlungsverfahren ist neben der Außendienst- und Selbstablesung ein gesetzlich anerkanntes Verfahren. Der jeweilige lokale Netzbetreiber legt die Ablesemodalitäten fest, da dieser auch Eigentümer des Zählers ist. Darauf hat Switch keinen Einfluss.
Wir empfehlen Ihnen, den Zählerstand immer auch selbst abzulesen und uns bekannt zu geben.
Das ist ganz einfach zu erklären. Wir lassen alle Schreiben an unsere deutschen Kunden von einem verlässlichen Partner in Elmshorn drucken und versenden.